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   FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21   

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https://dejure.org/2022,40208
FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21 (https://dejure.org/2022,40208)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2022 - 9 K 17/21 (https://dejure.org/2022,40208)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 9 K 17/21 (https://dejure.org/2022,40208)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings als außergewöhnliche Belastungen (hier: Wassergymnastik)

  • IWW

    EStG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Fahrtkosten; Fiitnessstudio; Mitgliedsbeiträge; Reha Verein; Wassergymnastik; Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind keine außergewöhnlichen Belastungen

  • rechtsportal.de

    EStG § 33 Abs. 1
    Fahrtkosten; Fiitnessstudio; Mitgliedsbeiträge; Reha Verein; Wassergymnastik; Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Ärztlich verordnetes Funktionstraining in einem Fitnessstudio

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fitnessstudio ist nicht steuerlich absetzbar - Mitglieder zahlen ihre Beiträge auch für nicht ärztlich verordnete Leistungen des Studios

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio zwecks Vornahme ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar - Mitgliedsbeiträge umfassen nicht mit verordneten Kurse zusammenhängende Leistungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung eines ärztlich verordneten Funktionstrainings (Wassergymnastik) keine außergewöhnlichen Belastungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 2297/17

    Einkommensteuer: Aufwendungen für den Besuch eines Fitness- und Gesundheitsclubs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Auch nach Auffassung des FG Köln ( Urteil vom 30. Januar 2019 7 K 2297/17 , EFG 2019, 1451 ) stellen Aufwendungen für eine Bewegungstherapie im Bewegungsbad, Gymnastik und Gerätetraining, Krankheitskosten dar, wenn zur Berücksichtigung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen deren Zwangsläufigkeit nachgewiesen wird.

    Dies gilt auch dann, wenn die Klägerin von den bezahlten Nutzungsmöglichkeiten keinen Gebrauch macht und eine Aufteilung nach objektiven Kriterien - wie hier nach Angaben des E Fitnessstudios - nicht möglich ist (ebenso FG Köln, Urteil vom 30. Januar 2019 7 K 2297/17 , EFG 2019, 1451 ).

  • BFH, 19.11.2015 - VI R 42/14

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Jedoch hat der Steuerpflichtige die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall in einer Reihe von Fällen formalisiert nachzuweisen ( BFH, Urteil vom 19. November 2015 VI R 42/14 , BFH/NV 2016, 739).

    So hat der Steuerpflichtige gem. § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 Abs. 1 Nr. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ( §§ 2, 23, 31 bis 33 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch -- SGB V --) durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers zu erbringen ( BFH, Urteil vom 19. November 2015 VI R 42/14 , BFH/NV 2016, 739).

  • FG Münster, 17.01.2022 - 9 K 1471/20

    Außergewöhnliche Belastungen bei Aufwendungen für Klinikbesuche und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Dieser Auffassung folgt aktuell auch das FG Münster ( Urteil vom 17. Januar 2022 9 K 1471/20 E , juris).
  • BFH, 25.04.2017 - VIII R 52/13

    Aufwendungen für ein im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutztes häusliches

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung werden typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit dem Grunde und der Höhe nach bedarf ( BFH, Urteil vom 25. April 2017 VIII R 52/13 , BStBl. II 2017, 949).
  • FG Nürnberg, 30.04.2014 - 3 K 363/13

    Aufwendungen für den Besuch eines Thermalbades keine außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Das FG Nürnberg ( Urteil vom 30. April 2014 3 K 363/13 , juris, betr. Besuch eines Thermalbades) hat ebenfalls entschieden, dass Aufwendungen für die Ausübung von Sport nur dann ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung finden können, wenn der Sport nach genauer Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person betrieben wird.
  • FG München, 15.04.2002 - 13 K 2506/98

    Aufwendungen für ein Herz-Kreislauf-Training in einem Fitness-Center als

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Das FG München ( Urteil vom 15. April 2002 13 K 2506/98 , juris) hat entschieden, dass Aufwendungen für ein Herz-Kreislauf-Training in einem Fitness-Center, das seiner Art nach nicht nur von Kranken, sondern auch von Gesunden getätigt wird, um die Gesundheit zu erhalten, das Wohlbefinden zu steigern oder die Freizeit sinnvoll zu gestalten, dann nicht als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können, wenn der Steuerpflichtige nicht den Nachweis, dass das Training für die Heilung oder Linderung einer Krankheit erforderlich war, durch eine vor dem Beginn des Trainings erstellte amts- oder vertrauensärztliche Bescheinigung erbringen kann.
  • FG München, 08.09.2017 - 7 K 732/17

    Anerkennung von Betriebsausgaben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Ausnahmen von diesem Grundsatz könnten nur dann in Betracht kommen, wenn der Sport betrieben werde, um eine Krankheit oder ein Gebrechen zu heilen oder zu seiner Besserung oder Linderung beizutragen ( FG München , Urteil vom 8. September 2017 7 K 732/17 , juris, betr. Besuch eines Sportstudios).
  • BFH, 03.12.1998 - III R 5/98

    Außergewöhnliche Belastung bei einer Begleitperson

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Hingegen gehören mit einer Krankheit verbundene Folgekosten ebenso wie die Kosten für vorbeugende oder der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen, die nicht gezielt der Heilung oder Linderung von Krankheiten dienen, nicht zu den Krankheitskosten ( BFH, Urteil vom 3. Dezember 1998 III R 5/98 , BStBl. II 1999, 227).
  • FG Sachsen, 24.01.2011 - 8 K 1403/09

    Kein Abzug von Aufwendungen für Krankengymnastik; Gesundheitssport und die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.12.2022 - 9 K 17/21
    Nach Auffassung des Sächsischen FG ( Urteil vom 24. Januar 2011 8 K 1403/09 , juris) können Aufwendungen für die Ausübung von Sport (im dortigen Streitfall: Rückenschule, Gesundheitssport, Krankenkassen-Aktivwoche, Krankengymnastik) nur dann ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastungen Berücksichtigung finden, wenn der Sport nach genauer Einzelverordnung und unter Verantwortung eines Arztes, Heilpraktikers oder einer sonst zur Ausübung der Heilkunde zugelassenen Person betrieben wird.
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